ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge mit unseren Kunden („Auftraggeber“) zur Vorbereitung und Durchführung einer Bestattung (Angebot eines Preisplans LIGHT, STANDARD oder PREMIUM) sowie Vereinbarung der Bestattungsvorsorge (Bestattungsvertrag zum späteren Zeitpunkt des Todesfalls).
1.2.
Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Textform bzw. unsere schriftliche Bestätigung massgebend.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.
Der Bestattungsvertrag kann wie folgt verbindlich vom Auftraggeber zustande kommen:
– durch telefonische Beauftragung (Gespräch kann aufgezeichnet werden)
– durch schriftliche Beauftragung (per E-Mail oder Postweg)
– durch Beauftragung mittels Unterzeichnung des Angebots
2.2.
Abgegebene verbindliche Angebotspreise sind bei Bestattungsverträgen 5 Tage gebunden. Bei Bestattungsvorsorgeverträgen gelten die aktuellen Tagespreise zum Zeitpunkt des Todesfalles.
2.3.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ungeachtet einer Erbenstellung gegenüber dem Bestattungsunternehmen zur Zahlung aller Bestattungskosten.
2.3.1.
Die Ausschlagung der Erbschaft befreit die Angehörigen nicht von einer Übernahme, der in Auftrag gegebenen Bestattung bzw. der entstehenden Bestattungskosten. Gemäss Entscheid des Bundesgerichtes hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin einen Dienstleistungsvertrag geschlossen der den allgemein gültigen Gesetzen für Dienstleistung unterliegt und dementsprechend zu bezahlen ist.
2.4.
Der Auftraggeber versichert, nicht durch das Totensorgerecht Dritter an der Erteilung eines Bestattungsauftrages gehindert zu sein.
2.5.
Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen.

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS AUSSERHALB DER GESCHÄFTSRÄUME

Wird der Bestattungsvertrag ausserhalb der Geschäftsräume von PreiswertBestatter (z.B. im Altenheim, Krankenhaus) oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung eines „ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages“
3.1.
Sie haben das Recht, binnen einer Woche ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt eine Woche ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (per Postweg und eingeschrieben über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
3.2.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben; Ein Unkostenbeitrag von pauschal CHF 150.- wird berechnet.

§ 4 GEGENSTAND DER LEISTUNG

4.1.
Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen des entsprechenden Preisplans und den zur Durchführung der Bestattung notwendigen Fremdleistungen.
4.2.
Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. objektiv notwendige, im Interesse des Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiterberechnet.

§ 5 VOLLMACHTEN

5.1.
PreiswertBestatter wird mit der Erteilung des schriftlichen Auftrages bevollmächtigt, die in § 4 genannten Leistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben. Die Vollmacht umfasst ebenfalls die Befugnis gegenüber Behörden, (z.B. Standesamt, Sozialversicherungsträgern, Versicherungen) oder sonstigen Dritten (z.B. Kirchengemeinde, Florist, Zeitungsverlag) Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. Erklärungen sowie Urkunden in Empfang zu nehmen.
5.2.
PreiswertBestatter kann die Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen. Insoweit erteilt der Auftraggeber PreiswertBestatter durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht und stimmt PreiswertBestatter im Hinblick auf die Auftragsvergabe von Fremdarbeiten zu.

§ 6 PREISE

6.1.
Die Preise der Bestattungsleistung unterteilen sich in zwei Kategorien
a) Eigene Lieferungen und Leistungen:
Dabei handelt es sich um von uns verkaufte Waren und/oder von uns erbrachte Dienstleistungen. Alle genannten Preise sind Endpreise einschliesslich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Fremdleistungen:
Unter Fremdleistungen fallen alle Leistungen, die nicht unmittelbar durch uns erbracht werden, sondern von uns in Ihrem Auftrag besorgt werden. Dies sind alle Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. (z.B. ärztliche Todesbescheinigung, standesamtliche Sterbeurkunden, Sarggesteck und Kränze, Zeitungs-, Trauer- und Danksagungsanzeigen, Krematoriums- und Friedhofskosten, Organisten und Trauerredner, usw.). Alle hierzu von uns genannten Preise sind Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer.
6.2.
Die Preise der Fremdleistungen werden von uns ausdrücklich unverbindlich genannt. Massgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung, insbesondere bei Auslagen und Gebühren, deren Höhe in der Regel erst nach Vollendung der Bestattungsleistung feststehen.
6.3.
PreiswertBestatter nimmt keinen Einfluss, noch die Kosten selber von Drittleistungen, wie zum Beispiel durch Behörden (Dokumente etc.), Gemeinden (Kremations- oder Friedhofskosten etc.) oder Firmen (Leidmahl, Raum-Miete, etc.). Diese, eventuell anfallenden Zusatzkosten werden in der Regel dem Endkunden direkt in Rechnung gestellt und sind unabhängig von den erbrachten Leistungen durch PreiswertBestatter.

§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1.
Der Vergütungsanspruch ist, sofern nicht anders vereinbart, ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung genannte Kontostelle zu leisten. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Kontogutschrift.
7.2.
PreiswertBestatter ist berechtigt, Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Teilleistungen (z.B. Abholung und/oder Überführung, Einsargung der/s Verstorbenen) zu verlangen.
7.3.
Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder andere Wertdokumente und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten erfolgt ausschliesslich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung.
7.4.
Soweit Leistungen von PreiswertBestatter durch Dritte, insbesondere Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist PreiswertBestatter befugt, diese Zahlungen auf seinen Vergütungsanspruch anzurechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Drittzahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

Gelieferte Gegenstände und Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von PreiswertBestatter.

§ 9 AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 10 MÄNGELANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS

Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.1.
Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.2.
Geringfügige Abweichungen des gelieferten Gegenstandes bzgl. Qualität, Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder Katalogabbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit diese handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
10.3.
Für Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Fahrlässigkeit für Sachschäden haften wir bis zum Wert des Auftrages und für reine direkte Vermögensschäden (ausser sie sind in öffentlich zugänglichen Gegebenheiten) bis zu einer Haftungsbegrenzung von CHF 1’000.-. Indirekte, mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
10.4.
In öffentlich zugänglichen Aufbahrungsräumen und Abdankungshallen sowie auf Friedhöfen und in Krematorien haftet wir grundsätzlich nicht für mobile Wertgegenstände wie z.B. Schmuck, Uhren, persönliche Sargbeigaben, Blumenschmuck, Dekorationen etc. Wertgegenstände, welche bei der verstorbenen Person werden, werden den Angehörigen zusammen mit einem schriftlichen Wertsachenverzeichnis ausgehändigt, welches von den Angehörigen gegengezeichnet werden muss.
10.5.
Bei Überführungen auf dem Luftweg endet die Haftung nach Aufgabe des Sarges am Flughafen. Für den Verlad, Flug und die Abholung am Zielflughafen sind die Speditionsfirma, die Fluggesellschaft, das ausländische Bestattungsunternehmen bzw. die Angehörigen verantwortlich.

§ 11 VERJÄHRUNG

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt ein Jahr ab Leistung (insbes. Beisetzung des Sarges oder der Urne).

§ 12 VORZEITIGE KÜNDIGUNG

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung ist PreiswertBestatter berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 50% aus der Gesamtauftragssumme der Eigenleistungen vom Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 13 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

13.1.
Der Auftraggeber bestätigt gegenüber PreiswertBestatter, dass an den von ihm beigebrachten Fotovorlagen bzw. digitalen Bilddateien
a) kein fremdes Urheberrecht besteht, oder
b) ein zu seinen Gunsten bestehendes Nutzungsrecht besteht.
Im Fall einer Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzung stellt der Auftraggeber PreiswertBestatter von eventuellen Haftungsansprüchen frei.
13.2.
Der Auftraggeber autorisiert PreiswertBestatter, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben. Das von PreiswertBestatter erarbeitete Bild- und Textmaterial ist urheber- und eigentumsrechtlich geschützt und darf nur mit dessen Genehmigung weiterverwendet werden.
13.3.
Fotografien, Video-Aufzeichnung und Live-Stream der Bestattung
Mit Zahlung gehen das Eigentum an allfälligen Datenträgern oder physischen Arbeitsergebnissen sowie das Nutzungsrecht an den immateriellen Rechten, auf den Auftraggeber über. Eigentümer dieser Daten ist der Auftraggeber nach Entrichtung der vereinbarten Vergütung. PreiswertBestatter ist in jedem Falle berechtigt, die im Rahmen des Auftrags produzierten audiovisuellen Werke (Fotografien, Video, Live-Streaming, etc.) als Showreel oder als Eigenwerbung (Sozialen Medien, Printmedien, etc.) zu verwenden und für diesen Zweck entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber räumt PreiswertBestatter alle dafür nötigen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt ein.

§ 14 DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. der Angehörigen werden von uns zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung erhoben und verwendet, soweit sie für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht. Die Daten werden in der Kundendatenbank von PreiswertBestatter archiviert und konform dem Schweizerischen Datenschutzgesetz behandelt.

§ 15 ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8152 Opfikon, Schweiz.

§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte sich eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge gesetzlicher Änderungen nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Letzte Aktualisierung: 01. JANUAR 2024